Michaela Werner
 
 Fahrrad-Sachverständige 

Kfz-Schadengutachten

Unfallschaden, Schaden an Motor, Getriebe usw. sowie an externe Aggregate


Schadengutachten im Haftpflicht- bzw. Kaskofall mit Angaben von

  •  Reparaturkosten
  • Wertminderung
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • Nutzungsausfall
  • Wiederbeschaffungsdauer
  • 130% Grenze
  • Feststellung Reparatur bzw. Totalschaden




Beweissicherung und Unfallrekonstruktion

Beweissicherung und Unfallrekonstruktion

  •  Feststellung der Unfallfreiheit
  • Gegenüberstellung / Kompatibilitätsprüfung
  • Blockier-, Brems- und Schleuderspuren
  • detaillierte Beweisführung



Im Rahmen der Beweisführung wird eine umfassende Untersuchung und Dokumentation von allen schadenrelevanten Spuren (z. B. Kontaktspuren an den Fahrzeugen, Blockier-, Brems- und Schleuderspuren, Endlage der Fahrzeuge) durchgeführt. 

Eine Überprüfung zur Feststellung der Unfallfreiheit kann ebenfalls Bestandteil einer Beweissicherung sein.


Diese Expertise dient einer schlüssigen und detaillierten Beweisführung eines anstehenden Verfahrens. Nur eine lückenlos aufgeführte Dokumentation gewährleistet den geforderten und gerechtfertigten Schadenersatz und bietet einen Schutz vor ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen.