Havarieschaden
- Waren- bzw. Güterschaden jeglicher Art
- Transportschaden
Eine Havarie – bezogen auf den Straßenverkehr – ist ein Schadenereignis, bei dem ein frachtführendes Fahrzeug und dessen Ladung in Mitleidenschaft gezogen wurde. Es geht hierbei um den Schaden an Waren und Güter, die sich zum Unfallzeitpunkt auf dem Fahrzeug befanden. Der Havariekommissar besichtigt den Schaden direkt an der Unfallstelle oder an der verbrachten Lagerstelle und dokumentiert diesen.
Unter den Begriff Havarie fallen auch Waren- und Güterschäden, die unabhängig von einem Unfall durch fehlerhaftes Handling bereits am Lagerort verursacht wurden.
Außer der Schadenursache und den Schadenumfang werden auch Maßnahmen zur Schadenminderung eingeleitet und eine bestmögliche Verwertung bzw. Entsorgung sichergestellt.